PREISE 2022-2023
ERMÄSSIGTE PREISE
Ermäßigung „Keine Beihilfe des Arbeitgebers“
Einkommensabhängige Ermäßigung
Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Sie dürfen keine Beihilfe von Ihrem Arbeitgeber für die Schulgebühren beziehen
- Sie müssen ein schweizerisches Jahreseinkommen unter einem bestimmten Schwellenbetrag nachweisen.
Diese Ermäßigung steht Familien zu, deren Jahreseinkommen unter CHF 210’000 liegt, bezogen auf die schweizerischen Einkommen des Lohnausweises für das dem Schuljahr vorausgegangene Kalenderjahr (Zeile 11 für den Kanton Zürich).
Ermäßigung für kinderreiche Familien
Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Sie müssen mindestens 2 im LFZ eingeschulte Kinder haben
- Sie dürfen von Ihrem Arbeitgeber keine Beihilfe für die Schulgebühren beziehen.
Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, muss jedes Elternteil eine von seinem Arbeitgeber unterzeichnete Bescheinigung vorlegen, die nachweist, dass der Arbeitnehmer für die Schulgebühren seiner Kinder für das Schuljahr 2022-2023 keine Beihilfe bezieht.
ERMÄSSIGUNGSANTRAG
Eduka
Ermäßigungsanträge müssen jedes Jahr zusammen mit allen verlangten Nachweisen über Eduka, das Online-Anmeldeportal des LFZ, hochgeladen werden.
Einreichungsfrist
Für das Schuljahr2022-2023 müssen die Nachweise vor dem 5. Juni 2022 eingereicht werden. Wenn die verlangten Nachweise nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen vorgelegt werden, wird den Familien automatisch der Normaltarif in Rechnung gestellt.
Sonstiges
Ergänzende Dokumente können verlangt werden, insbesondere in Fällen, in denen die üblichen Dokumente nicht vorgelegt werden können oder wenn sich die Überprüfung eines Aspekts der Familiensituation im Rahmen der internen Kontrolle als erforderlich erweist.