VERPFLEGUNGSANGEBOT
Unsere Mensa ist Montag bis Freitag von 11 Uhr bis 14 Uhr geöffnet und umfasst mehrere Dienste in drei separaten Speiseräumen: für den Kindergarten (am Tisch servierte Mahlzeiten), für die Elementarstufe sowie für die Sekundarstufe I und II.
- Die Leistungen bezüglich des Mittagessens (Zubereitung und Verteilung) werden von einem externen Anbieter übernommen, von der Gesellschaft ZFV.
- Die Beaufsichtigung der Schüler während des Essens und während der Spiel- und Entspannungsphase wird von den Mitarbeitern des LFZ übernommen.

VERPFLEGUNGSARTEN
Wenn Sie Ihr Kind zur Halbpension anmelden, müssen Sie den Preis der Mahlzeiten direkt beim LFZ bezahlen.
- 4 Mahlzeiten pro Woche (Montag – Dienstag – Donnerstag – Freitag), : CHF 1’428.00
- 5 Mahlzeiten pro Woche (Montag bis Freitag), d. h. 171 Tage: CHF 1795.50
Im Rahmen dieser Jahrespauschale liegt der Preis pro Mahlzeit bei CHF 10,50.
Die Aufsicht während der Mittagspause wird von den Mitarbeitern des LFZ übernommen (betrifft nicht die Schüler der Sekundarstufe 2). Der Preis wird getrennt von den Schulgebühren in Rechnung gestellt, um die externen Teilnehmer nicht zu benachteiligen.
- 4 Tage pro Woche (Montag – Dienstag – Donnerstag – Freitag), : CHF 500
- 5 Tage pro Woche (von Montag bis Freitag), : CHF 625
Wichtige Hinweise:
- Für die Schüler der Sekundarstufe 2 werden keine Aufsichtsgebühren berechnet.
- Der Stundenplan der Schüler der Sekundarstufe 1 ist zum Zeitpunkt der Anmeldungen noch nicht bekannt. Die Entscheidung für die Halbpension an 5 Tagen ist zu Schuljahresbeginn möglich, wenn Ihr Kind am Mittwochnachmittag Unterricht hat.
- Für die Schüler der Primarschule, die am Mittwochnachmittag im Hort oder zu den außerschulischen Aktivitäten angemeldet sind, kann die Fünf-Tage-Pauschale gewählt werden.
Wenn Sie Ihr Kind zur Pausenbrot-Verpflegung anmelden möchten, müssen wir Ihnen eine Pauschale von CHF 1 050.- für die Aufsichtsgebühren, die Beteiligung an den Reinigungskosten und die Bereitstellung von Geschirr und Besteck berechnen. Außerdem müssen Sie einen Haftungsausschluss ausfüllen.
Hinweis:
- Diese Pauschale betrifft nicht die Schüler der Sekundarstufe 2.
TERMINPLAN
Der Terminplan der Mensa richtet sich nach den Schulferien. Der Service beginnt am ersten Unterrichtstag. Während der Schulferien und an Feiertagen gibt es keinen Verpflegungsservice.
ANMELDUNG
Die Wahl der Verpflegungsart (Halbpension, Pausenbrot-Verpflegung oder externe Teilnahme) erfolgt beim LFZ im Rahmen des Anmelde- oder Wiederanmeldeverfahrens der Schüler. Bei Abwesenheit von Halbpensionsschülern von mehr als drei Tagen (Klassenfahrt), werden die Essensgebühren dem Familienkonto gut geschrieben
ÄNDERUNG DER VERPFLEGUNGSART
Die Verpflegungsart DP4 (Halbpension an 4 Tagen) kann über das Portal Eduka bis zum 15. September 2021 in die Verpflegungsart DP5 (Halbpension an 5 Tagen) umgewandelt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Änderung mehr möglich, und die Wahl der Familie gilt für das ganze Halbjahr. Für das zweite Halbjahr kann die Wahl trotzdem bis 31. Dezember geändert werden.
BEENDIGUNG
Für das zweite Halbjahr kann die Wahl trotzdem bis 31. Dezember geändert werden. Die Schüler, die das Schuljahr aufgrund von Prüfungen früher beenden, können die Jahrespauschale zum 28. Mai unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Die Differenz wird erstattet.
PUNKTUELLE TEILNAHME
Externe Teilnehmer oder Schüler mit Pausenbrot-Verpflegung können Einzelbons erwerben, wenn sie sich 48 Stunden vorher anmelden, damit die Küche die Menge der zubereiteten Mahlzeiten anpassen kann. Der Preis eines Einzelbons (CHF 12,50) ist direkt in der Mensa in bar zu bezahlen.
F.A.Q
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