Die Agentur für das französische Auslandsschulwesen (AEFE) kann Kindern mit französischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland wohnen, eine Schulgeldbeihilfe in Form von Stipendien gewähren, unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Stipendien können die Schulgebühren ganz oder teilweise abdecken.
Zulassungsvoraussetzungen
Zu den wichtigsten Voraussetzungen eines Stipendienantrags gehört Folgendes:
- Finanz- und Vermögenssituation
- Französische Staatsbürgerschaft und Wohnsitz innerhalb des Konsularbezirks Zürich
- Registrierung beim französischen Generalkonsulat in Zürich als zwingende Voraussetzung für den Stipendiaten.
- Mindestalter 3 Jahre im Kalenderjahr des Schuljahresbeginns und Einschulung am Lycée Français de Zurich, da es sich dabei um die durch das französische Bildungsministerium im Konsularbezirk von Zürich zugelassene Einrichtung handelt
- Vorlage einer Bescheinigung über die Streichung bei der Caisse d’Allocations Familiales (CAF / französische Kindergeldkasse) (www.caf.fr) des letzten Wohnsitzes in Frankreich (bei Familien, die in Frankreich gewohnt haben)
Antragszeiträume
Die Anträge werden bei den Sitzungen der Konsularräte geprüft:
- erster Zeitraum (CCB1) im Frühjahr
- zweiter Zeitraum (CCB2) im Herbst
Die Agentur für das französische Auslandsschulwesen entscheidet über die Gewährung von Schulstipendien nach der zweimal jährlich erfolgenden Stellungnahme der Nationalen Stipendienkommission (CNB), unter dem Vorbehalt des für den betreffenden Anmeldezeitraum zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets.
Französisches Konsulat in Zürich
Alle Informationen in Bezug auf die Gewährung von Schulstipendien und das Verfahren zur Beantragung von Schulstipendien sind beim Französischen Konsulat in Zürich erhältlich.