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Zugang

Das LFZ liegt ideal im Stadtviertel Hochbord in Dubendorf und ist eine Schule des Nahbereichs, die mit dem öffentlichen Nahverkehr, mit dem Auto oder einfach zu Fuß oder mit dem Rad problemlos erreicht werden kann.

VERKEHRSANBINDUNG

Öffentlicher Nahverkehr

Das LFZ liegt ideal: 4 Gehminuten vom Bahnhof Stettbach und 100 Meter von den Bushaltestellen Hochbord Süd und Nord. Die Fahrzeiten und Strecken zu diesen Haltestellen können Sie der Website des schweizerischen Öffentlichen Nahverkehrs entnehmen.

Schulbus-Service

Ausschließlich mit Anmeldung
Die Pendelbusse fahren ab Dienstag, 4. September 2018. Die Strecken und Fahrzeiten der Pendelbusse sind für die beim LFZ angemeldeten Familien beim Pendelbus-Anbieter erhältlich.

Außenparkplatz

Das Gelände vor der Einrichtung ist für das Bringen und Abholen der Schüler der Elementar- und Sekundarstufe reserviert.

Kindergartentiefgarage

Parken: Die Eltern der angemeldeten Kinder des 4. Lebensjahres (PS) können ganzjährig in der Tiefgarage des Kindergartens parken, damit sie ihre Kinder zum Unterricht begleiten können. Kiss-and-Ride: Die Eltern der Kinder des 4., 5. und 6. Lebensjahres (PS/MS/GS) können in die Tiefgarage fahren und ihre Kinder den Erzieherinnen anvertrauen, die sie ins Klassenzimmer bringen. Zum Schuljahresbeginn bietet das Sekretariat des Kindergartens den betreffenden Familien an, den Zugangsausweis zur Kindergartentiefgarage zum Parken (38 Stellplätze) oder für den kostenfreien Kiss-and-Ride-Service zu beantragen.

Wissenswertes

Parkhaus Pfister

Während des Schuljahres ist das Parken ausschließlich auf der 5. und 6. Etage gestattet, aber streng auf die Zeiträume begrenzt, die zum Bringen und Abholen der Kindergartenkinder erforderlich sind.

Besucherparkplätze

Vor dem Haupteingang des LFZ stehen Besucherparkplätze für Eltern, die einen Termin bei der Schulleitung haben, zur Verfügung.

Behindertenparkplätze

Vor dem Haupteingang des LFZ wurden Behindertenparkplätze eingerichtet, um den betreffenden Personen das Ein- und Aussteigen zu erleichtern.

Verschiedenes

Das Parken auf den Stellplätzen der Umgebung ist nicht gestattet, da es den Einzelhandelskunden und den Bewohnern der Gebäude vorbehalten ist, und wird mit einem Strafzettel geahndet

FAHRTKOSTENERSTATTUNG

Eltern, die ihr(e) Kind(er) mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Schule begleiten, können ihre Fahrtkosten für das laufende Schuljahr unter folgenden Bedingungen erstattet bekommen:

Erstattung

  • gilt nur für Jahres- und Monatskarten (nicht für Wochenkarten) und ist auf 20 % des Preises beschränkt
  • ist auf den Tarif für 1-2 Zonen (110 oder 121+) beschränkt und kann nur gegen Vorlage der Fahrkarte und eines Nachweises über ihren Kaufpreis gewährt werden

Vorzulegende Nachweise

  • Kaufrechnung der Fahrkarte
  • Fotokopie der Vorder- und Rückseite der Dauerkarte (Foto + Zone)
  • IBAN
  • Name des Kontoinhabers
  • Eidesstattliche Erklärung der Nichtübernahme des Fahrkartenpreises durch den Arbeitgeber: Download der auszufüllenden Bescheinigung

Verfahren

  • Die Nachweise müssen in einem Umschlag im Sekretariat zu Händen der Buchhaltung abgegeben werden, direkt bei der Buchhaltung eingereicht werden oder der Buchhaltung per E-Mail zugestellt werden.
  • Für dieses Schuljahr müssen sie vor dem 20. Juni, dem letzten Termin für die Entgegennahme der Erstattungsunterlagen, eingereicht werden.
  • Die Erstattungen werden im Juli ausbezahlt.

Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung unter 043 355 20 95 oder per E-Mail unter compta@lfz.ch

Die Erstattung gilt für die Schüler des Lycée Français de Zurich, ausschließlich für das laufende Schuljahr.

Erstattung

  • gilt nur für Jahres- und Monatskarten (nicht für Wochenkarten) und ist auf 20 % des Preises beschränkt
  • ist auf den Tarif für 1-2 Zonen (110 oder 121+) beschränkt und kann nur gegen Vorlage der Fahrkarte und eines Nachweises über ihren Kaufpreis gewährt werden

Für Schüler, die während des Schuljahres ankommen, wird anhand des Nutzungszeitraums der Dauerkarte und der Anwesenheitszeit in der Einrichtung eine Hochrechnung vorgenommen.

Vorzulegende Nachweise

  • Kaufrechnung der Fahrkarte
  • Fotokopie der Vorder- und Rückseite der Dauerkarte (Foto + Zone)
  • IBAN
  • Name des Kontoinhabers

Verfahren

  • Die Nachweise müssen in einem Umschlag im Sekretariat zu Händen der Buchhaltung abgegeben werden, direkt bei der Buchhaltung eingereicht werden oder der Buchhaltung per E-Mail zugestellt werden.
  • Für dieses Schuljahr müssen sie vor dem 20. Juni, dem letzten Termin für die Entgegennahme der Erstattungsunterlagen, eingereicht werden.
  • Den Eltern wird keine schriftliche Bestätigung für den Erhalt der Dokumente zugestellt, es sei denn, in den Unterlagen fehlt ein Nachweis.
  • Die Erstattungen werden im Juli ausbezahlt.

Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung unter 043 355 20 95 oder per E-Mail unter compta@lfz.ch

Das LFZ erstattet die von den Mitarbeitern für den öffentlichen Nahverkehr aufgewendeten Kosten unter folgenden Bedingungen, ausschließlich für das laufende Schuljahr:

Erstattung

  • gilt nur für Jahres- und Monatskarten (nicht für Wochenkarten) und ist auf 20 % des Preises beschränkt
  • ist auf den Tarif für 1-2 Zonen (110 oder 121+) beschränkt und kann nur gegen Vorlage der Fahrkarte und eines Nachweises über ihren Kaufpreis gewährt werden

Vorzulegende Nachweise

  • Kaufrechnung der Fahrkarte
  • Fotokopie der Vorder- und Rückseite der Dauerkarte (Foto + Zone)
  • IBAN
  • Name des Kontoinhabers

Verfahren

  • Die Nachweise müssen in einem Umschlag im Sekretariat zu Händen der Buchhaltung abgegeben werden, direkt bei der Buchhaltung eingereicht werden oder der Buchhaltung per E-Mail zugestellt werden.
  • Für dieses Schuljahr müssen sie vor dem 20. Juni, dem letzten Termin für die Entgegennahme der Erstattungsunterlagen, eingereicht werden.
  • Die Erstattungen werden im Juli ausbezahlt.

Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung unter 043 355 20 95 oder per E-Mail unter compta@lfz.ch

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