VERKEHRSANBINDUNG
Öffentlicher Nahverkehr
Das LFZ liegt ideal: 4 Gehminuten vom Bahnhof Stettbach und 100 Meter von den Bushaltestellen Hochbord Süd und Nord. Die Fahrzeiten und Strecken zu diesen Haltestellen können Sie der Website des schweizerischen Öffentlichen Nahverkehrs entnehmen.
Schulbus-Service
Ausschließlich mit Anmeldung
Die Pendelbusse fahren ab Dienstag, 4. September 2018. Die Strecken und Fahrzeiten der Pendelbusse sind für die beim LFZ angemeldeten Familien beim Pendelbus-Anbieter erhältlich.
Außenparkplatz
Kindergartentiefgarage
Wissenswertes
Parkhaus Pfister
Während des Schuljahres ist das Parken ausschließlich auf der 5. und 6. Etage gestattet, aber streng auf die Zeiträume begrenzt, die zum Bringen und Abholen der Kindergartenkinder erforderlich sind.
Besucherparkplätze
Vor dem Haupteingang des LFZ stehen Besucherparkplätze für Eltern, die einen Termin bei der Schulleitung haben, zur Verfügung.
Behindertenparkplätze
Vor dem Haupteingang des LFZ wurden Behindertenparkplätze eingerichtet, um den betreffenden Personen das Ein- und Aussteigen zu erleichtern.
Verschiedenes
Das Parken auf den Stellplätzen der Umgebung ist nicht gestattet, da es den Einzelhandelskunden und den Bewohnern der Gebäude vorbehalten ist, und wird mit einem Strafzettel geahndet
FAHRTKOSTENERSTATTUNG
Eltern, die ihr(e) Kind(er) mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Schule begleiten, können ihre Fahrtkosten für das laufende Schuljahr unter folgenden Bedingungen erstattet bekommen:
Erstattung
- gilt nur für Jahres- und Monatskarten (nicht für Wochenkarten) und ist auf 20 % des Preises beschränkt
- ist auf den Tarif für 1-2 Zonen (110 oder 121+) beschränkt und kann nur gegen Vorlage der Fahrkarte und eines Nachweises über ihren Kaufpreis gewährt werden
Vorzulegende Nachweise
- Kaufrechnung der Fahrkarte
- Fotokopie der Vorder- und Rückseite der Dauerkarte (Foto + Zone)
- IBAN
- Name des Kontoinhabers
- Eidesstattliche Erklärung der Nichtübernahme des Fahrkartenpreises durch den Arbeitgeber: Download der auszufüllenden Bescheinigung
Verfahren
- Die Nachweise müssen in einem Umschlag im Sekretariat zu Händen der Buchhaltung abgegeben werden, direkt bei der Buchhaltung eingereicht werden oder der Buchhaltung per E-Mail zugestellt werden.
- Für dieses Schuljahr müssen sie vor dem 20. Juni, dem letzten Termin für die Entgegennahme der Erstattungsunterlagen, eingereicht werden.
- Die Erstattungen werden im Juli ausbezahlt.
Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung unter 043 355 20 95 oder per E-Mail unter compta@lfz.ch
Die Erstattung gilt für die Schüler des Lycée Français de Zurich, ausschließlich für das laufende Schuljahr.
Erstattung
- gilt nur für Jahres- und Monatskarten (nicht für Wochenkarten) und ist auf 20 % des Preises beschränkt
- ist auf den Tarif für 1-2 Zonen (110 oder 121+) beschränkt und kann nur gegen Vorlage der Fahrkarte und eines Nachweises über ihren Kaufpreis gewährt werden
Für Schüler, die während des Schuljahres ankommen, wird anhand des Nutzungszeitraums der Dauerkarte und der Anwesenheitszeit in der Einrichtung eine Hochrechnung vorgenommen.
Vorzulegende Nachweise
- Kaufrechnung der Fahrkarte
- Fotokopie der Vorder- und Rückseite der Dauerkarte (Foto + Zone)
- IBAN
- Name des Kontoinhabers
Verfahren
- Die Nachweise müssen in einem Umschlag im Sekretariat zu Händen der Buchhaltung abgegeben werden, direkt bei der Buchhaltung eingereicht werden oder der Buchhaltung per E-Mail zugestellt werden.
- Für dieses Schuljahr müssen sie vor dem 20. Juni, dem letzten Termin für die Entgegennahme der Erstattungsunterlagen, eingereicht werden.
- Den Eltern wird keine schriftliche Bestätigung für den Erhalt der Dokumente zugestellt, es sei denn, in den Unterlagen fehlt ein Nachweis.
- Die Erstattungen werden im Juli ausbezahlt.
Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung unter 043 355 20 95 oder per E-Mail unter compta@lfz.ch
Das LFZ erstattet die von den Mitarbeitern für den öffentlichen Nahverkehr aufgewendeten Kosten unter folgenden Bedingungen, ausschließlich für das laufende Schuljahr:
Erstattung
- gilt nur für Jahres- und Monatskarten (nicht für Wochenkarten) und ist auf 20 % des Preises beschränkt
- ist auf den Tarif für 1-2 Zonen (110 oder 121+) beschränkt und kann nur gegen Vorlage der Fahrkarte und eines Nachweises über ihren Kaufpreis gewährt werden
Vorzulegende Nachweise
- Kaufrechnung der Fahrkarte
- Fotokopie der Vorder- und Rückseite der Dauerkarte (Foto + Zone)
- IBAN
- Name des Kontoinhabers
Verfahren
- Die Nachweise müssen in einem Umschlag im Sekretariat zu Händen der Buchhaltung abgegeben werden, direkt bei der Buchhaltung eingereicht werden oder der Buchhaltung per E-Mail zugestellt werden.
- Für dieses Schuljahr müssen sie vor dem 20. Juni, dem letzten Termin für die Entgegennahme der Erstattungsunterlagen, eingereicht werden.
- Die Erstattungen werden im Juli ausbezahlt.
Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung unter 043 355 20 95 oder per E-Mail unter compta@lfz.ch