Eltern, die ihr(e) Kind(er) mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Schule begleiten, können ihre Fahrtkosten für das laufende Schuljahr unter folgenden Bedingungen erstattet bekommen:
Erstattung
Vorzulegende Nachweise
Verfahren
Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung unter 043 355 20 95 oder per E-Mail unter
Die Erstattung gilt für die Schüler des Lycée Français de Zurich, ausschließlich für das laufende Schuljahr.
Erstattung
Für Schüler, die während des Schuljahres ankommen, wird anhand des Nutzungszeitraums der Dauerkarte und der Anwesenheitszeit in der Einrichtung eine Hochrechnung vorgenommen.
Vorzulegende Nachweise
Verfahren
Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung unter 043 355 20 95 oder per E-Mail unter
Das LFZ erstattet die von den Mitarbeitern für den öffentlichen Nahverkehr aufgewendeten Kosten unter folgenden Bedingungen, ausschließlich für das laufende Schuljahr:
Erstattung
Vorzulegende Nachweise
Verfahren
Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung unter 043 355 20 95 oder per E-Mail unter