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Krankenstation

Körperliches und seelisches Wohlbefinden ist die Voraussetzung für die Entfaltung der Kinder, die schulischen und persönlichen Erfolg garantiert. Die Krankenstation ist eine Anlaufstelle, die während der Unterrichtszeiten geöffnet ist. Schüler aller Altersgruppen, die sich verletzt haben, während des Aufenthalts in der Schule krank werden, einen Gesprächspartner brauchen oder aufgrund einer chronischen Erkrankung, einer Allergie oder Behinderung eine Begleitung benötigen, erhalten eine medizinische Betreuung durch die Schulkrankenschwester.

DIE SCHULKRANKENSCHWESTER

Rolle der Krankenschwester

Unter der Aufsicht des Schulleiters ist die Schulkrankenschwester in der Bildungseinrichtung für die Bereiche Gesundheit, Prävention, Gesundheits-, Hygiene- und Sicherheitserziehung zuständig, sowohl auf individueller als auch auf kollektiver Ebene.

Zusammenarbeit mit der Schulgemeinschaft

Die Krankenschwester arbeitet eng mit der gesamten Schulgemeinschaft zusammen: Mit den pädagogischen Teams, mit der Schulleitung, mit den Empfangsmitarbeitern, mit der Schülerbetreuung und mit dem Mensateam.

Kontakt zu den Eltern

Die Krankenschwester pflegt den Kontakt zu den Familien und informiert die Eltern unverzüglich telefonisch oder per E-Mail, wenn ihr Kind gesundheitliche Probleme hat, die einen Arztbesuch oder die Rückkehr nach Hause erforderlich machen.

DIE AUFGABEN DER KRANKENSCHWESTER

Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitserzie­hung mit dem Ziel, die Eigenverant­wortung und Selbstständigkeit der Schüler zu wecken und sie für Prävention zu sensibilisieren.

Schutz der Kinder, die gefährdet oder Opfer von Misshandlungen sind.

Integrationshilfe für Kinder mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Lernproblemen

Mitwirkung an der Gesundheitsüberwachung im schulischen Umfeld.

Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen.

Aufmerksamkeit, Hilfe, Unterstützung und Einsatz für Schüler mit psychischen Problemen.

Gesundheitsbera­tung und Einsatz im pädagogischen Team und bei den Schülern

Aktive Prävention und Aufstellung eines entsprechenden Programms.

FAQ GESUNDHEIT

Pflichtimpfungen

Für den Schulbesuch sind Impfungen gegen folgende Krankheiten verpflichtend:

  • Diphterie
  • Tetanus
  • Polio (oftmals in Kombination mit der Keuchhusten-Impfung)

Weitere Impfungen werden dringend empfohlen: Masern, Mumps, Röteln (MMR).

In der Schweiz ist eine Zeckenimpfung bei Kindern dringend angeraten (Encepur).

Medikamenteneinnahme in der Schule

Die Eltern können das Medikament ihres Kindes in der Krankenstation des LFZ zusammen mit der ärztlichen Verordnung hinterlegen. Es wird dem Kind von der Krankenschwester verabreicht.

Die Lehrer sind jedoch nicht befugt, ihren Schülern Medikamente zu verabreichen. Packen Sie in keinem Fall Medikamente in die Schultasche Ihres Kindes, selbst wenn diese scheinbar harmlos sind. Das stellt ein Risiko für Ihr Kind und seine Mitschüler dar.

Wann muss mein Kind zuhause bleiben?

Die Eltern müssen sich jeden Morgen vergewissern, dass ihr Kind keine Symptome einer ansteckenden Krankheit aufweist, bevor sie es zur Schule schicken. Ein krankes Kind kann nicht in der Schule bleiben, weil es die anderen Kinder und die Mitarbeiter des LFZ anstecken könnte.

Die Eltern werden gebeten, ihr Kind zuhause zu behalten, wenn es innerhalb der zurückliegenden 24 Stunden noch folgende Symptome aufgewiesen hat:

  • Fieber
  • Halsschmerzen
  • Kopfschmerzen
  • Ohrenschmerzen
  • Hautausschlag
  • Bindehautentzündung
  • Erbrechen
  • Durchfall

Um die Übertragung ansteckender Krankheiten zu vermeiden und Personen, die mit der Schule in Kontakt sind, zu schützen, sind manchmal Ausschlussmaßnahmen erforderlich.

Gesundheitliche Probleme

Auf Antrag der Familien nimmt das LFZ Kinder mit langfristigen gesundheitlichen Problemen auf und wendet unter Aufsicht des Hausarztes, eines Logopäden oder anderer medizinischer Fachkräfte persönlich abgestimmte Programme an. Dazu gehört Folgendes:

  • PAI (Projet d’accueil individualisé / Individueller Betreuungsplan)
  • PAP (Projet d’Accompagnement Personnalisé / Individueller Begleitungsplan)
PPRE (Programme Personnalisé de Réussite Éducative / Persönliches Lernerfolgsprogramm) PPS (Projet personnel de scolarisation / Individueller Unterrichtsplan)

Grippale Infekte

Um die Risiken der Ausbreitung des Grippevirus in der Schule zu vermeiden oder zu verringern, wird die Einhaltung folgender Regeln empfohlen:

  • häufiges und gründliches Händewaschen, falls nötig mit einer antibakteriellen Seife
  • beim Husten und/oder Niesen die Hand vor den Mund und/oder die Nase halten

auf Grippesymptome oder Symptome eines grippalen Infektes bei den Kindern oder den anderen Familienmitgliedern achten. Zu den üblichen Symptomen gehören Fieber (über 38,7°), Halsentzündung und eine laufende Nase.

Jedes kranke Kind muss zuhause bleiben, bis es über einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden fieberfrei ist. Wenn ein Kind während des Schultages erkrankt, werden die Familien gebeten, dafür zu sorgen, dass sie es schnellstmöglich abholen können.

Erkrankung oder Verletzung in der Schule

Wenn ein Schüler in der Schule erkrankt oder sich verletzt, wird er in die Krankenstation gebracht, wo er die erforderliche Erstbehandlung erhält. Die Schule verständigt unverzüglich ein Elternteil, den Babysitter oder die im Notfall zu kontaktierende Person, um sie über die Situation in Kenntnis zu setzen.
Bei einem schweren Unfall kann es je nach Schweregrad erforderlich sein, den Schüler in Begleitung eines Mitarbeiters des LFZ vom Rettungsdienst ins Krankenhaus bringen zu lassen. Die Eltern werden unverzüglich informiert, damit sie die Betreuung ihres Kindes im Krankenhaus übernehmen können. Schüler unter 16 Jahren werden in das Kinderspital gebracht und Schüler über 16 Jahren in das Unispital Zürich. Wenn eine Familie ein verunglücktes Kind abholt, muss sie dem LFZ so bald wie möglich eine ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes vorlegen.

Unfälle

Pausenhöfe sind Orte, an denen die Schüler unter der Aufsicht von Erwachsenen spielen und herum rennen. Bei kleinen Verletzungen (Schrammen) ergreift die Krankenschwester des LFZ schnellstmöglich die erforderlichen Maßnahmen. Bei schwereren Verletzungen werden die Schüler in die Krankenstation begleitet, und die Schule verständigt unverzüglich ein Elternteil, den Babysitter oder die im Notfall zu kontaktierende Person, um sie über die Situation in Kenntnis zu setzen.
Jeder Schüler, der einem Lehrer oder Assistenten mitteilt, dass er sich schlecht fühlt, wird je nach Schweregrad der Symptome von einem Mitschüler oder von einem Erwachsenen zur Krankenstation begleitet. Falls der Zustand des Schülers keine Fortbewegung zulässt, verständigt der Lehrer oder der Assistent die Krankenschwester, ohne den Schüler fortzubewegen. Wenn der Schüler aufgrund seines Zustands nicht in der Lage ist, selbst um Hilfe zu bitten, verständigen die anwesenden Erwachsenen die Krankenschwester, damit diese die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Wenn der Schüler Fieber hat, verständigt die Schule die Eltern (oder die im Notfall zu kontaktierende Person), die daraufhin ihr Kind abholen müssen (vom ersten Kindergartenjahr (PS) bis zur 7. Klasse (5ème). Ab der 8. Klasse (4éme) bis zur 12. Klasse (Terminale) kann der Schüler allein nach Hause geschickt werden, wenn er (per E-Mail) eine schriftliche Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten) erhält.
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