Der ALFZ (Verein des französischen Gymnasiums Zürich), in dem alle Eltern der Schüler des LFZ Mitglied sind, versammelt sich einmal pro Jahr in Form einer ordentlichen Hauptversammlung zur Wahl seiner Vertreter für den Verwaltungsrat und zur Einsichtnahme in den Jahresabschluss. Er ist das Verwaltungsorgan der Einrichtung und im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung rechtlich verantwortlich. Er ist auch Arbeitgeber der Mitarbeiter mit schweizerischem Arbeitsvertrag. Die Einrichtung bezieht ihre Einnahmen hauptsächlich aus dem „Schulgeld“, den Gebühren, die von den Familien bezahlt werden.
Der Verwaltungsrat besteht aus sechs bis neun ehrenamtlichen Mitgliedern, die jeweils in Dreiergruppen gewählt werden und drei laut Gesetz festgelegten Mitgliedern mit beratendem Status: der Schulleiter, der Generalkonsul von Frankreich und der Kulturattaché der französischen Botschaft in Bern. Er bespricht und trifft die materiellen, finanziellen sowie strategischen Managemententscheidungen der Schule in Partnerschaft mit der Leitung des LFZ.
Der Verwaltungsrat führt die Einrichtung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung des LFZ in administrativer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht. Er bestimmt den Haushalt, legt die Schulgebühren fest, übernimmt die Verwaltung der beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte und stellt auf Vorschlag und in Absprache mit der Schulleitung die Mitarbeiter mit schweizerischem Arbeitsvertrag ein.
Seine Aufgaben:
Alle Eltern können aktives Mitglied des Vereins werden, um am Management der Schule mitzuwirken. Der Verwaltungsrat nimmt die Bewerbungen entgegen.