Die Preise werden jedes Jahr in der Hauptversammlung von den Mitgliedern der Association du Lycée Français de Zurich (A.L.F.Z.), die den Haushaltsplan für das kommende Schuljahr verabschieden, festgelegt. Das heißt, die Eltern der Schüler des LFZ entscheiden auf Vorschlag des Verwaltungsrats der A.L.F.Z. über die Höhe der Schulgebühren.
Die Tarife 2024-2025 werden nach der Bestätigung durch die Generalversammlung ab Februar 2024 veröffentlicht.
Jeder Antrag auf Einschreibung oder Neueinschreibung beinhaltet die volle und uneingeschränkte Zustimmung zu den für das betreffende Jahr geltenden finanziellen Bedingungen sowie zur Satzung des Vereins wie auch zu allen Durchführungsbestimmungen, anderen vom Verwaltungsausschuss verabschiedeten Regelungen und/oder den am LFZ geltenden Regelungen. Wir bitten Sie, diese sorgfältig zu lesen.
Nur die französische Fassung ist rechtsgültig.
ERMÄSSIGTE PREISE
Die Schule gewährt "auf Antrag" und vorbehaltlich der Berechtigung nach bestimmten Kriterien ermäßigte Preise.
Bezüglich dieser, der Bedingungen und der Modalitäten finden Sie alle Einzelheiten in Abschnitt #5 des Dokuments unter den in den finanziellen Bedingungen genannten Bedingungen.
Die in unseren Finanzbedingungen erwähnten Bescheinigungsvorlagen sind am Ende dieser Seite verfügbar.
ANTRAG AUF ERMÄSSIGTE TARIFE
Eduka
Ermäßigungsanträge müssen jedes Jahr zusammen mit allen verlangten Nachweisen über Eduka, das Online-Anmeldeportal des LFZ, hochgeladen werden.
Termin
Für das Schuljahr 2024-2025 müssen die Nachweise bis zum 31. Mai 2024 eingereicht werden.
Werden die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht eingereicht, wird den Familien automatisch der volle Preis in Rechnung gestellt.
Sonstiges
Ergänzende Dokumente können verlangt werden, insbesondere in Fällen, in denen die üblichen Dokumente nicht vorgelegt werden können oder wenn sich die Überprüfung eines Aspekts der Familiensituation im Rahmen der internen Kontrolle als erforderlich erweist.
Verschiedenes
Familien, die während des Jahres nach Zürich umziehen, können ihren Antrag auf Ermäßigung zum Zeitpunkt der Aufnahme stellen. Nach Ablauf des in Rechnung gestellten Schuljahres kann kein Ermäßigungsantrag mehr berücksichtigt werden.